Prüfungen

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema Prüfungen in den Studiengängen.


Bitte beachten Sie auch die Seiten des Bereichs Prüfung und Praktikum der Hochschule München.



Hinweis: Verbindlich sind die jeweils gültigen Prüfungsordnungen .


 

1. Prüfungsanmeldung

  • Die Prüfungsanmeldung erfolgt online. Immer den Kontrollausdruck der angemeldeten Fächer erzeugen (gilt als Nachweis für die Anmeldung).
  • Wer die Anmeldung versäumt hat oder zu einem späteren Zeitpunkt noch Prüfungen anmelden möchte, kann einen schriftlichen Nachmeldungsantrag mit Begründung beim Vorsitzenden der Prüfungskommission stellen.
  • Hochschulprüfungen, für die keine Anmeldung vorliegt, werden nicht bewertet (Note wird annulliert).


 

2. Wichtige Infos aus den Prüfungsordnungen

  • Jede Prüfung darf einmal wiederholt werden (Erstwiederholung).
  • Wiederholungsprüfungen sind immer direkt im Folgesemester zu schreiben.
  • 4 Prüfungen dürfen zweimal wiederholt werden (Zweitwiederholung), davon max. 2 im Vordiplom.
  • Nach dem 3. Semester muss jede Prüfung des Vordiploms einmal abgelegt worden sein. Nicht abgelegte Prüfungen werden mit (fiktiver) Note 5 bewertet (bedeutet durchgefallen).


 

3a. Vorrückensregelung ins Hauptstudium für FA

Ins Hauptstudium kann vorrücken, wer das Vordiplom bestanden hat


oder


aus den Hauptfächern


  • Mathe I
  • Mathe II
  • Technische Mechanik
  • Festigkeitslehre
  • Werkstofftechnik
  • Elektrotechnik


mindestens 5 Fächer bestanden hat UND insgesamt 8 Fächer des Vordiploms bestanden hat.


Vorrückensregelung FA


 

3b. Vorrückensregelung ins Hauptstudium für MB

Ins Hauptstudium kann vorrücken, wer das Vordiplom bestanden hat


oder


5 der 6 vorrückungsrelevanten Fächer


  • Mathematik
  • Physik
  • Technische Mechanik
  • Festigkeitslehre
  • Werkstofftechnik
  • Maschinenelemente I


bestanden hat.


Bei 4 bestandenen vorrückungsrelevanten Fächern kann das 1. praktische Studiensemester abgeleistet werden. Ein Weiterstudium im 4. Semester kann erst erfolgen, wenn 5 vorrückungsrelevante Fächer bestanden sind. Bis dahin Verbleib im 3. Studiensemester, auch wenn das 1. Praxissemester angerechnet wurde.


Vorrückensregelung MB


 

4a. Zulassung zum Praxissemester für FA

Ins Praxissemester darf vorrücken, wer die Bedingungen nach Punkt 3a erfüllt,


ODER


mindestens 4 Hauptfächer (nach Punkt 3a.) UND insgesamt 7 Fächer des Vordiploms bestanden hat.


 

4b. Zulassung zum Praxissemester für MB

Ins 1. Praxissemester, dem 1. Semester des Hauptstudiums, darf vorrücken, wer die Bedingungen nach Punkt 3b erfüllt hat.


Zur Ableistung des 2. praktischen Studiensemesters ist berechtigt, wer die Diplom-Vorprüfung bestanden und das 1. Praxissemester erfolgreich absolviert hat.


 

Vorsitzende der Prüfungskommissionen

Fahrzeug/ Flugzeugtechnik

Prof. Dr. rer. nat. Jakob Reichl
Raum: B 352

Tel.: 089 1265-1488
Fax: 089 1265-1392

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Maschinenbau

Prof. Dr.-Ing. Erwin Zauner
Raum: B 0069

Tel.: 089 1265-1110
Fax: 089 1265-1392

Profil >

Master Fahrzeugmech.

Prof. Dr.-Ing. Bo Yuan
Raum: B 263b

Tel.: 089 1265-1255
Fax: 089 1265-1392

Profil >

Schaukasten

Beachten Sie unbedingt die Aushänge der Prüfungskommissionen neben Raum B170 (MB) und Raum B270 (FA).

Vordiplom

Die Diplom-Vorprüfungszeugnisse können im darauffolgenden Semester im Sekretariat der Fakulät 03 abgeholt werden.